Kultureller Hinweis zu der Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher

(Zuletzt bearbeitet: Donnerstag, 24. November 2022, 16:31)
In „öffentlichen“ Bereichen wie bei Behördengängen, Arztbesuchen, Elternabende der Volksschule, bei der Polizei oder vor Gericht werden die anfallenden Kosten für Gebärdensprachdolmetscher von den zuständigen Kostenträgern übernommen. So werden die Dolmetscherkosten im Rahmen einer Berufsausbildung von der Invalidenversicherung bezahlt, während bei einer Besprechung mit dem Sozialamt, das Amt gemäss Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. In "privaten" Bereichen (Familienfest, private Kurse, Hochzeit, …) werden die Kosten nur übernommen, wenn der Einsatz eines Dolmetschers als zweck- und verhältnismässig eingestuft wird. Trotzdem kann es sein, dass keine Gebärdensprachdolmetscher anwesend ist, weil zum Beispiel der Termin zu kurzfristig angesetzt wurde und keine gefunden werden kann. Dann ist man auf den guten Willen und die Rücksichtnahme durch Gesprächspartner, Kursleitungen etc. angewiesen, und muss dabei doch meistens viele weitere Barrieren in Kauf nehmen, denn in der Regel läuft die Kommunikation dann eben mangels Alternative über Hilfsmittel wie Aufschreiben, Lippenlesen und dergleichen.


ARBEITSPLATZ, GESPRÄCH VORTRAG, IX-1 DA DOLMETSCHER IX-Dolmetscher AUF-mich ÜBERSETZEN.

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