Kultureller Hinweis zu Dolmetschdienstleistungen am Arbeitsplatz für gehörlose Menschen

(Zuletzt bearbeitet: Donnerstag, 24. November 2022, 16:31)
Die Verordnung des EDI (Eidgenössisches Departement des Innern) über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung regelt die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschdienstleistungen am Arbeitsplatz. Gemäss Artikel 9 gilt es allerdings zu beachten, dass der Betrag auf monatlich 1793.00 Franken beschränkt ist und dass die betroffene Person ein Gesuch an die Invalidenversicherung (IV) stellen muss, welche dann im Einzelfall entscheidet.


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