Grammatikalischer Hinweis zu den Gebärden BERÜHMT und BEKANNT
(Zuletzt bearbeitet: Donnerstag, 24. November 2022, 16:31)
Die beiden Gebärden BERÜHMT und BEKANNT unterscheiden sich lediglich durch das Mundbild. Sie können jeweils mit ausgeklapptem oder mit eingeklapptem Daumen ausgeführt werden, ohne dass das Auswirkungen auf die inhaltliche Bedeutung der Gebärden hat.